Schutzkonzept
-> Hier finden Sie das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt und Krisenintervention im Kirchenkreis Cottbus, beschlossen in der Frühjahressynode vom 19.03.2022
An der Konzepterarbeitung waren beteiligt:
Pfarrerin Ina Vetterick (Ev.Kirchengemeinde Werben)
Elisabeth Engwicht (Kirchenmusikerin in Forst)
Norbert Lehmann (Diakon Arbeitsstelle Kinder-Jugend-Familie) Tel. 0170 4846697
Kirchenparlament beschließt Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Das Kirchenparlament (Synode) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Das Gesetz tritt bereits am 1. November 2020 in Kraft.
Es regelt grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, nennt Präventions- und Interventionsmaßnahmen, zeigt Hilfsmöglichkeiten auf und fördert die Aufarbeitung. Dabei bezieht es sich auf betroffene Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene. Zu den wichtigsten Punkten gehören unter anderem eine Meldepflicht für alle kirchlich Mitarbeitenden, die grenzüberschreitendes Verhalten wahrnehmen, die verpflichtende Aufforderung an Kirchenkreise, Schutzkonzepte zu entwickeln und eine Ansprechperson für das Thema zu benennen sowie regelmäßige Fortbildungen für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende.