Die beschlossenen Verordnungen für kurz- und mittelfristige Energiesparmaßnahmen bilden den Rahmen. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.
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