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RSSPrint

Icon EventsHilfe bei Missbrauch und Missbrauchsverdacht

Wir sind für Sie da

Dies ist ein Angebot für alle Menschen, die Missbrauch, Gewalt (sexualisierte Gewalt), übergriffiges Verhalten in unserer Landeskirche erlebt haben und die sich Unterstützung, Beratung und ggf. Begleitung wünschen.

Hier weitere Details auf der Homepage der EKBO

Hier zum Brief der Pröpstin zur ForuM Studie 2024

Chris Lange ist eine gegenüber der Evangelischen Kirche unabhängige externe Beraterin. Sie ist telefonisch erreichbar und berät Sie anonym und kostenfrei.

Telefon 030 - 24344-199
mittwochs 15 bis 17 Uhr und freitags 9 bis 11 Uhr

(Ihre Telefonnummer wird nicht angezeigt - sollte Frau Lange im Gespräch sein, können Sie gerne eine Nachricht hinterlassen oder Sie versuchen es bitte erneut).

E-Mail beratungundhilfe(at)ekbo.de

In Abwesenheits- oder Urlaubszeiten werden Sie unter Wahrung der Anonymität weitergeleitet.

Das Beratungstelefon richtet sich an:

  • Direkt betroffene Menschen,
  • Erwachsene, die in der Kindheit Missbrauch erlebt haben,
  • Angehörige und soziales Umfeld von betroffenen Kindern und von Erwachsenen Betroffenen,
  • Fachkräfte, denen Kinder und Jugendliche täglich anvertraut sind,
  • Erwachsene, die einen Verdacht haben und nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen.

Es ist uns ein großes Anliegen, Sie zu unterstützen und zu beraten, Frau Weber ist als systemische Beraterin, Therapeutin und Kinderschutzfachkraft (IseF) nach § 8a SGB III für Ihre Anliegen gut ausgebildet.

Icon TwitterKirchenparlament beschließt Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Das Kirchenparlament (Synode) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. Das Gesetz tritt bereits am 1. November 2020 in Kraft.

Es regelt grundsätzliche Anforderungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, nennt Präventions- und Interventionsmaßnahmen, zeigt Hilfsmöglichkeiten auf und fördert die Aufarbeitung. Dabei bezieht es sich auf betroffene Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene. Zu den wichtigsten Punkten gehören unter anderem eine Meldepflicht für alle kirchlich Mitarbeitenden, die grenzüberschreitendes Verhalten wahrnehmen, die verpflichtende Aufforderung an Kirchenkreise, Schutzkonzepte zu entwickeln und eine Ansprechperson für das Thema zu benennen sowie regelmäßige Fortbildungen für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende.

für weitere Details zum Gesetzt bitte diesen Link öffnen

Icon EventsVergewaltigt – was nun?

Opferhilfe Land Brandenburg e.V. startet Plakataktion zur medizinischen Soforthilfe und vertraulichen Spurensicherung.

Eine  Vergewaltigung  stellt  einen  massiven  Eingriff  in  die  körperliche  Unversehrtheit  und  ein schwerwiegendes traumatisches Ereignis dar. Betroffene stehen nach der Tat unter Schock und nicht   immer   trauen   sie   sich,   sofort   eine   Anzeige   zu   erstatten.   Lediglich   5-15%   der Vergewaltigungen werden bei der Polizei angezeigt. Denn viele Betroffene haben Angst vor dem Täter, der häufig aus dem Familien-oder Freundeskreis kommt. Scham-und Schuldgefühle und die Befürchtung, Ihnen werde vielleicht nicht geglaubt, kommen noch hinzu.

Seit  2015  bieten  landesweit  vier  Schwerpunktkliniken medizinische  Soforthilfe und  vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung. Wenn Betroffene nicht sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten,    können    Sie    dort    die    Tatspuren    sichern lassen    und    bei    einer    späteren Anzeigenerstattung auf das Beweismaterial zurückgreifen. Zu  den  beteiligten  Kliniken  gehört das  Carl-Thiem-Klinikum  in  Cottbus.

Leider sind die medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung noch viel zu wenig in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Deswegen hat der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 eine mehrwöchige Plakataktion im Öffentlichen Nahverkehr gestartet.

Hier zur vollständigen Pressemeldung vom 04.11.2020

www.opferhilfe-brandenburg.de/

 

Letzte Änderung am: 28.02.2024