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Gemeindekirchenrat (GKR)

Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat.

So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der Gemeindekirchenrat (GKR) trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln. GKR Beratung

Informationen dazu finden Sie auf den: Internetseiten der EKBO zum Gemeindekirchenrat

Das Amt für kirchliche Dienste (AKD) bietet unterschiedliche Fortbildungen für die Arbeit im Gemeindekirchenrat und andere Leitungsaufgaben – z.B. Ehrenamts-Koordination und Öffentlichkeitsarbeit – in der Gemeinde an. Ebenso können Gemeinden und Kirchenkreise Studienleiterinnen und Studienleiter des AKD als Moderatoren für GKR-Klausuren bzw. Rüsten oder als Referentinnen für andere Veranstaltungen abrufen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das AKD. Aktuelle Informationen des AKD (2024)

 

Letzte Änderung am: 15.01.2024