Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kinder & Jugendlichen
Diakon für kreiskirchliche Jugendarbeit
Kreiskirchlicher Jugendwart Region Spremberg
Der KJK ist das Jugendgremium des Kirchenkreises und setzt sich aus Jugendlichen der Jungen Gemeinden (zwei Stimmberechtigte pro JG) zusammen. Er entscheidet über Freizeiten und Aktionen der Kreisjugendarbeit, kann aber auch politische Entscheidungen treffen, die dann für die Jugendarbeit im Kirchenkreis gelten. Geleitet wird der KJK von einem Tagungsvorstand, der aus Mitgliedern des KJK gewählt wird. Darüber hinaus entsendet der KJK vier Vertreter für die Synode (zwei Synodale und zwei Stellvertreter) sowie vier Mitglieder für die Landesjugendversammlung der EKBO.
Eine Wahlperiode beinhaltet im Normalfall sechs Treffen des KJK in zwei Jahren.
Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kinder & Jugendlichen
Diakon für kreiskirchliche Jugendarbeit
Kreiskirchlicher Jugendwart Region Spremberg
Letzte Änderung am: 27.10.2022