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Icon EventsMAV-Wahl am 25.04.2024

Liebe Schwestern, liebe Brüder in den Dienststellen,

die Wahlversammlung zur MAV-Wahl 2024 findet am Donnerstag, 25.04.2024 um 17:00 Uhr in der Lutherkirche Cottbus statt.

Die Einladung, den Aushang und die Wählerliste erhielten Sie per Post.

Diese MAV-Wahl ist notwendig, weil der Vorsitzende in den Ruhestand geht und die MAV auch durch das Ausscheiden anderer Mitglieder nicht mehr beschlussfähig wäre.
Die Wahlperiode der zu wählenden neuen MAV geht von 2024 bis 2026.
Im Jahr 2026 müssen alle MAVen in den Gliedkirchen der EKD dann wieder neu gewählt werden.
Die Wahlversammlung findet am 25.04.2024 in der Lutherkirche in Cottbus statt.
Es ist eine nicht öffentliche Wahl. Es sind nur Mitarbeitende zugelassen, die auch wählen dürfen.

Wir bitten Sie in den Dienststellen auch auf die Liste der zu Wählenden zu schauen, ob alle Mitarbeitenden aus Ihrer Dienststelle fehlerfrei aufgestellt sind. Sollte es Fehler geben oder Mitarbeitende nicht erfasst sein, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Büro der MAV, damit die Liste aktualisiert werden kann. Mitarbeitende, die eine Ehrenamtspauschale erhalten, sind keine Mitarbeitenden lt. Tarifvertrag und nach dem MVG.EKD.

Es wird eine Auszählung in der Wahlversammlung geben, so dass am Ende feststeht, wer in die MAV gewählt wurde. Bis zur Wahlhandlung können Kandidatinnen und Kandidaten noch nominiert werden.

Die Wahlordnung des MVG.EKD legt fest, dass die Einladung, der Wahlaufruf und die Wählerlisten so in der Dienststelle ausgelegt oder ausgehängt werden müssen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, diese wahrzunehmen und lesen zu können.
Es wäre natürlich auch gut, wenn Sie parallel dazu Ihren Mitarbeitenden Bescheid geben, dass die Unterlagen zur Einsicht ausliegen.

Infoschreiben zur MAV Wahl

Icon MediaTarifverhandlungen kommen voran – Einigung über Inflationsausgleich

 

Liebe Kolleg*innen,
nachdem die GEW, gemeinsam mit der GKD und der ver.di, die Entgelttabellen zum
31.12.2023 gekündigt hatte, wurden am 31.01.2024 die Tarifverhandlungen aufgenommen
und in der vergangenen Woche fortgesetzt.

Fragen und Antworten zum Länder-Abschluss 2023 mit der GEW hier nachzulesen

aktuelle Informationen als PDF Datei

RSSPrint

Icon recommendedBerufsgenossenschaft & Unfallkasse

 
Ansprechpartner für unsere Kita-Mitarbeitenden ist die Unfallkasse Brandenburg (UKBB)
Für unsere weiteren Mitarbeitenden ist die Berufsgenossenschaft VBG in Dresden zuständig

 

Mitarbeitenden-Vertretung (MAV)

Die gemeinsame Mitarbeitervertretung ist die betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und Dienststellen des Ev. Kirchenkreises Cottbus/Chóśebuz. Sie hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer Mitbestimmungs-, Mitberatungs-, Initiativ- und Beschwerderechte die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Gleichzeitig soll sie in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit eintreten. Insbesondere kommt ihr die Aufgabe zu, die Einhaltung und Anwendung des geltenden Arbeitsrechtes zu überwachen. Grundlage für die Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der EKD in Verbindung mit dem MVG-Anwendungsgesetz der EKBO.

-> Aufgaben der MAV

+++ Wir können Ihre Interessen vertreten, wenn wir von Ihnen wissen. Darum nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je eher wir beteiligt sind, um so größer sind die Erfolgschancen für tragfähige Lösungen. +++

Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Mitarbeitenden. Hier zum aktuellen MVG der EKD

Icon recommendedMitglieder der Mitarbeitervertretung

In unserem Kirchenkreis Cottbus wurden am 05.04.2022 turnusgemäß die Mitarbeitenden-Vertretungen gewählt.

Diese 7 Personen bilden die MAV:  Jana Drews, Marcus Elbin-Krüger,  Norbert Lehmann, Andre Lessmüller,  Falk Pinkwart, Tobias Pusch, Anne Runge

Jana Drews, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit, KK Cottbus
Mobil: 0176 10393507  email
Marcus Elbin-Krüger, Erzieher, Kita Bodelschwingh, KK Cottbus
Mobil: 0176 56924841  email
Norbert Lehmann, Diakon, KK Cottbus
Mobil: 0170 4846697    email
Andre Lessmüller, Hausmeister, Kita Bodelschwingh, KK Cottbus
Mobil: 0176 96501812  email
Falk Pinkwart, Erzieher, Kita Talitha Kumi Forst, KK Cottbus
Mobil: 0174 1702340   email
Tobias Pusch, Erzieher, Kita Peitz, KK Cottbus
Mobil: 0171 9538817   email
Anne Runge, Erzieherin, Kita St. Martin, KK Cottbus
Mobil: 0173 3084552   email

Icon recommendedSchwerbehindertenvertretung im Kirchenkreis

Am 31.05.2022 fand die Wahl der Vertrauenspersonen für die Schwerbehindertenvertretung im Kirchenkreis Cottbus statt.

Die Interessen der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderten-Passus werden nun vertreten durch:
Jana Drews, Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit im KK Cottbus
Mobil: 0176 10393507   email
Norbert Lehmann, Diakon im KK Cottbus
Mobil: 0170 4846697    email

Gesetzliche Regelungen finden Sie hier:
Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD § 50
Rehabilitation und Teilhabe nach SGB IX

+++ Wir können Ihre Interessen vertreten, wenn wir von Ihnen wissen. Darum nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Je eher wir beteiligt sind, um so größer sind die Erfolgschancen für tragfähige Lösungen. +++

jeweils 08:30 - 10:00 Uhr in der Arbeitsstelle in Kahren oder einem alternativen Ort : 

08.01./ 22.01. / 12.02. / 26.02. / 18.03. / 08.04. / 22.04. / 06.05. / 27.05. / 17.06.2024

Aktuell befinden sich die Gewerkschaften in den neuen Tarifverhandlungen. Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor (Stand 23.02.2024) Link öffnen

Tarifverhandlungen aus 2022:
Die Tarifparteien haben sich darauf geeinigt, dass mit den Gehaltszahlungen im Juli 2022, auch die rückwirkend zum 01.01.2022 erfolgte Erhöhung der Entgelte um 2,8%, sowie die Einmalzahlungen ausgezahlt werden. Ein entsprechendes Rundschreiben des Konsistoriums kann hier eingesehen werden.

In den Verhandlungen der Gewerkschaften GEW, GKD und Verdi mit VertreterInnen der Landeskirche ist folgende Tarifeinigung geschlossen worden:

1. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
      • in den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 6 und S2 bis S4
erhalten jeweils eine Einmalzahlung von 450 Euro

     • in den Entgeltgruppen EG 7 bis EG 9b Stufe 3 sowie S7 bis S11a
erhalten jeweils eine Einmalzahlung von 350 Euro

Diese Einmahlzahlung wird voraussichtlich im Juli 2022 ausgezahlt.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig entsprechend ihrem Teilzeitumfang.
Maßgeblich sind die Verhältnisse am 03.01.2022.

2. Zusätzlich werden die, von der Kündigung der Gewerkschaften zum 31.12.2021 erfassten, tariflichen Entgeltbestandteile rückwirkend zum 01.01.2022 um 2,8 v. H. erhöht.

3. Die Regelungen zur Höhe der Entgeltbestandteile im Sinne von Nr. 2 sind frühestens zum 31.12.2023 kündbar. (Laufzeit des Tarifvertrages)

Diesen Vereinbarungen müssen nun noch die Kirchenleitung als Arbeitgeber und die jeweiligen Gremien der Gewerkschaften zustimmen und diese unterschreiben. Hierfür ist eine Erklärungsfrist bis zum 30.04.2022 vereinbart.

Pressemitteilung (2022) der Gewerkschaften und der Kirchenleitung

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Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung / Lohnzettel hier in 3 Teilen:

Teil 1

Teil 2

Teil 3

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits seit dem 1. Mai 2004 sind alle (auch kirchliche) Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten. Ziel dieser gesetzlichen Regelung (§ 84 Abs. 2 SGB IX) ist es, den Arbeitsplatzverlust, die Arbeitslosigkeit oder Frühverrentung zu vermeiden.

Zur Durchsetzung dieser Forderung ist durch den Arbeitsrechtsreferenten unserer Landeskirche, Herrn Dr. Markus Kapischke eine Handreichung erstellt worden. Die Dienststellenleitungen in der EKBO haben diese Unterlagen über die Landeskirche zur Verfügung gestellt bekommen.

Zur Einsicht in die Handreichung wie für Fragen und Erläuterungen stehen Euch die Mitglieder der MAV gerne persönlich, vor Ort in MAV-Sitzungen oder sonstigen Gremien, oder telefonisch zur Verfügung. Nehmt dazu bitte bei Interesse Kontakt zu uns auf. Bisher denken wir nicht an den Abschluss eine Dienstvereinbarung, da sich die (gut gemachte) Handreichung über das betriebliche Eingliederungsmanagement erst in der Praxis bewähren muss, um sie verbindlich für alle Beschäftigten zu machen.

Für die Mitarbeitervertretung Norbert Lehmann

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die kirchlichen Arbeitgeber sehen ihre Pflicht zum Angebot der betrieblichen Altersversorgung für ihre Beschäftigten als erfüllt an. Bieten sie doch seit vielen Jahren eine solche an, während es erst seit 2007 eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge außerhalb des kirchlichen Dienstes gibt. Müssen wir damit zufrieden sein?

Die Ev. Zusatzversorgungskasse will oder kann auch keine Summen nennen, die eine Anerkennung der Nachwendedienstjahre also bis 1997 kosten würde. Ein Blick in die Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie viel ein Ausgleich des Abschlages von nur wenigen Monaten vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente kosten würde macht deutlich, dass es aus Kosten/Nutzengründen keine Anerkennung von gleich 7 Jahren geben wird.

In der Diskussion zur zukünftigen Altersarmut müssen wir anerkennen, auch in den eigenen Reihen wird sie zu finden sein. Mit der Rentenreform von 2001 wird das Rentenniveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahr 2030 spürbar abgesenkt. Die Rente wird damit in Zukunft lediglich eine Existenzsicherung darstellen. Die Zunahme von niedrig bezahlten Beschäftigungsverhältnissen führt langfristig auch zu Altersarmut. Der Personenkreis der Geringverdiener zahlt keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein und meist auch nicht in eine ergänzende private oder betriebliche Altersvorsorge.

Der Wunsch nach einer Anerkennung weiterer Dienstjahre verblasst da schnell. Offen bleibt auch die Frage nach der Leistung der ursprünglich geplanten und gemeinten Gesamtversorgung und den heute tatsächlich gezahlten Zusatzversorgungen. Auch diese werden wie in der gesetzlichen Rente lebenslang, für jeden Monat vorzeitiger Inanspruchnahme, nur mit Abschlägen ausgezahlt.

Norbert Lehmann
Vorsitzender

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Merkblatt zur Betriebsrente (Auszug) (PDF)

Letzte Änderung am: 13.03.2024