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Ministerium und Kirchen vereinbaren Anmeldepflicht für Gottesdienste

Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium und die Kirchen haben sich auf Regeln für die Gottesdienste an Heiligabend und zu Weihnachten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie verständigt. Demnach können Gottesdienste weiter stattfinden. "Wir waren uns einig, dass den Menschen am Ende dieses belastenden Jahres Trost und spirituelle Begleitung nicht vorenthalten werden dürfen", sagte der Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann, am Dienstag nach einem Gespräch mit dem Ministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Bund und Länder hatten bei ihren Beratungen am Sonntag bereits konkrete Voraussetzungen für Weihnachtsgottesdienste festgelegt. Sie gaben vor, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss, Masken auch am Platz getragen werden müssen, kein Gemeindegesang stattfinden darf und bei erwartet hoher Teilnehmerzahl eine Anmeldepflicht eingeführt wird.

"Die Gottesdienste an Heiligabend werden ohne Gemeindegesang stattfinden und jeder Teilnehmer muss sich anmelden", bestätigte Dutzmann die Regeln vonseiten der evangelischen Kirche. Das gelte auch für Gottesdienste unter freiem Himmel. In vielen Gemeinden werde dies aber auch bereits seit längerer Zeit so praktiziert.

Wo Zweifel bestünden, dass ein Präsenzgottesdienst verantwortlich gestaltet werden kann, sollte man ihn absagen.

Dutzmann zufolge ging es in dem Gespräch auch um die Begleitung Sterbender. "Wir sind mit den staatlichen Vertretern einig darüber, dass kein Mensch an seinem Lebensende allein gelassen werden darf", sagte der Theologe.